Erwägungsgrund 1 32023R0246
Gemäß Artikel 36 der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates wird für Beförderungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren, die im Gebiet eines Mitgliedstaats in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt worden sind und zur Lieferung zu gewerblichen Zwecken in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats verbracht werden, ein vereinfachtes elektronisches Verwaltungsdokument übermittelt. Mit dieser Richtlinie wird die Verwendung des EDV-gestützten Systems zur Überwachung der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren gemäß dem Beschluss (EU) 2020/263 des Europäischen Parlaments und des Rates, das derzeit für die Überwachung der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung verwendet wird, auf die Überwachung verbrauchsteuerpflichtiger Waren ausgeweitet, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt worden sind und zur Lieferung zu gewerblichen Zwecken in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats verbracht werden. Diese Ausweitung der Verwendung des EDV-gestützten System beginnt am 13. Februar 2023.