Erwägungsgrund 5 32023R0246
Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden, insbesondere mit dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten. Die Verarbeitung dieser Daten im Rahmen der Verordnung geht nicht über den zum Schutz der berechtigten steuerlichen Interessen der Mitgliedstaaten notwendigen und angemessenen Umfang hinaus.