Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die ESMA führt auf ihrer Website ein öffentlich zugängliches Register, in dem folgende Personen eingetragen sind:
gemäß Artikel 23 registrierte externe Prüfer;
externe Prüfer, denen die Ausübung ihrer Tätigkeit gemäß Artikel 59 vorübergehend untersagt ist;
externe Prüfer, deren Registrierung gemäß Artikel 59 aufgehoben wurde;
externe Prüfer aus einem Drittland, die gemäß Artikel 39 Dienstleistungen in der Union erbringen dürfen;
externe Prüfer aus einem Drittland, die gemäß Artikel 42 anerkannt sind;
externe Prüfer, die gemäß Artikel 23 registriert sind und die von externen Prüfern aus einem Drittland erbrachte Dienstleistungen gemäß Artikel 43 billigen;
externe Prüfer aus einem Drittland, deren Registrierung aufgehoben wurde und die die Rechte gemäß Artikel 39 nicht mehr in Anspruch nehmen, wenn die Kommission ihren in Artikel 40 Absatz 1 genannten Beschluss in Bezug auf dieses Drittland aufhebt;
externe Prüfer aus einem Drittland, deren Anerkennung ausgesetzt oder aufgehoben wurde;
externe Prüfer, die gemäß Artikel 23 registriert sind und die von externen Prüfern aus einem Drittland erbrachte Dienstleistungen nicht mehr gemäß Artikel 43 billigen können.
Das Register enthält Kontaktangaben der externen Prüfer sowie Angaben zu deren Websites und den Daten, an denen die Beschlüsse der ESMA in Bezug auf diese externen Prüfer wirksam werden.
Im Falle von externen Prüfern aus einem Drittland enthält das Register zudem Informationen über die Dienstleistungen, die externe Prüfer aus einem Drittland erbringen, sowie die Kontaktdaten der für ihre Beaufsichtigung im entsprechenden Drittland zuständigen Behörde.
Externe Prüfer aus einem Drittland, die beabsichtigen, ab dem 21. Dezember 2024 bis zum 21. Juni 2026 Dienstleistungen im Einklang mit dieser Verordnung zu…
Die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats registrieren gemäß den Artikeln 15, 16 und 17 der vorliegenden Richtlinie alle Prüfer und Prüfungsunternehmen aus…
externe Prüfer solche, die gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/2631 bei der ESMA registriert wurden.
In Absatz 2 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Im Register wird angegeben, ob die Prüfer aus Drittländern nach Unterabsatz 1 für die Durchführung der…
die Funktionsweise und die Beaufsichtigung des Marktes für externe Prüfer durch die ESMA,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.