Erwägungsgrund 40 32023R2631
Externe Prüfer sollten beurteilen und dokumentieren, ob ein tatsächlicher oder potenzieller Interessenkonflikt in Bezug auf einen Kunden besteht, auch in Fällen, in denen erhebliche persönliche oder finanzielle Verbindungen zwischen dem externen Prüfer und dem zu prüfenden Unternehmen bestehen.