Erwägungsgrund 43 32023R2631
Die ESMA sollte alle für eine wirkungsvolle Ausführung ihrer Aufsichtsaufgaben notwendigen Informationen verlangen können. Sie sollte diese deshalb bei externen Prüfern, bei an externen Prüfungen beteiligten Personen und verbundenen Dritten, bei Dritten, an die die externen Prüfer operative Funktionen ausgelagert haben, und bei Personen, die auf andere Weise eng und substanziell mit externen Prüfern oder externen Prüfungstätigkeiten verbunden sind bzw. mit diesen zusammenhängen, anfordern können.