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Zur Erhöhung der Transparenz sollten die Emittenten auch über die Umweltauswirkungen ihrer Anleihen Auskunft geben, indem sie nach vollständiger Verwendung der Erlöse einer Anleihe mindestens einmal während ihrer Laufzeit einen Wirkungsbericht veröffentlichen. Um den Anlegern sämtliche zur Beurteilung der Umweltauswirkungen europäischer grüner Anleihen relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen, sollte aus den Wirkungsberichten klar hervorgehen, anhand welcher Parameter, Methoden und Annahmen die Umweltauswirkungen beurteilt wurden. Um die Vergleichbarkeit europäischer grüner Anleihen zu erhöhen und das Auffinden der einschlägigen Informationen zu erleichtern, sollten Vorlagen für die Offenlegung solcher Informationen festgelegt werden. Um die Genauigkeit der Wirkungsberichte sicherzustellen und die Anleger vor Grünfärberei (Greenwashing) zu schützen, sollten die Emittenten unabhängige externe Prüfer mit der Überprüfung dieser Wirkungsberichte beauftragen können.
Emittenten europäischer grüner Anleihen erstellen nach vollständiger Verwendung der Erlöse mindestens einmal während der Laufzeit dieser Anleihen anhand der…
unverzüglich nach seiner Erstellung gemäß Artikel 12 der vorliegenden Verordnung den Wirkungsbericht zu europäischen grünen Anleihen;
Die Anleger sollten kosteneffizient auf verlässliche Informationen über europäische grüne Anleihen zugreifen können. Die Emittenten europäischer grüner Anleihen…
Die Anleger sollten alle erforderlichen Informationen erhalten, um die Verwendung der Erlöse europäischer grüner Anleihen bewerten und solche Anleihen…
Um einen effizienten Markt für europäische grüne Anleihen zu gewährleisten, sollten die Emittenten auf ihren Websites nähere Angaben zu den von ihnen begebenen…
Europäische grüne Anleihen sowie als ökologisch nachhaltig vermarktete Anleihen und an Nachhaltigkeitsziele geknüpfte Anleihen können es Unternehmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.