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Staatliche Prüfer sind durch Gesetz eingerichtete Stellen, die für die Kontrolle öffentlicher Ausgaben zuständig sind, über die entsprechende Expertise verfügen und deren Unabhängigkeit gesetzlich garantiert ist. Öffentliche Emittenten, die europäische grüne Anleihen emittieren, sollten daher für die Prüfung der Verwendung der Anleiheerlöse zusätzlich zu den externen Prüfern, die für die Beurteilung der Taxonomiekonformität der durch die Anleihe finanzierten Wirtschaftstätigkeiten zuständig bleiben sollten, auf solche staatlichen Prüfer zurückgreifen dürfen. Staatliche Prüfer sollten nicht nach Maßgabe dieser Verordnung registriert oder beaufsichtigt werden.
Erhält ein öffentlicher Emittent eine Nachemissionsprüfung von einem externen Prüfer und einem staatlichen Prüfer, so prüft der staatliche Prüfer die Verwendung…
Externe Prüfer, die andere Dienstleistungen als Beurteilungstätigkeiten erbringen, müssen sicherstellen, dass diese anderen Dienstleistungen keinen…
Staatliche Prüfer unterliegen nicht den Titeln IV und V dieser Verordnung.
Externe Prüfer müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Analysten und Mitarbeiter sowie sonstige unmittelbar an Beurteilungstätigkeiten beteiligte natürliche…
Für größere Transparenz im Hinblick auf die Methoden externer Prüfer und um zu gewährleisten, dass externe Prüfer über angemessene Qualifikationen sowie über…
Um es externen Prüfern aus einem Drittland zu erleichtern, für Emittenten europäischer grüner Anleihen Leistungen zu erbringen, sollte eine Regelung festgelegt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.