Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Bezeichnung „europäische grüne Anleihe“ oder „EuGB“ sollte nur für Anleihen verwendet werden dürfen, für die der Emittent einen Prospekt gemäß der Verordnung (EU) 2017/1129 veröffentlicht hat oder die unter Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben b und d der genannten Verordnung fallen. Die genannte Verordnung umfasst Haftungsbestimmungen.
Abweichend von Absatz 1 kann die Bezeichnung „europäische grüne Anleihe“ oder „EuGB“ für Anleihen verwendet werden, die unter Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben b…
Die Bezeichnung „europäische grüne Anleihe“ oder „EuGB“ wird nur für Anleihen verwendet, die die in diesem Titel festgelegten Anforderungen erfüllen.
gelten Bezugnahmen auf den Begriff „Emittent“ in der vorliegenden Verordnung als Bezugnahmen auf den Begriff „Originator“;
Im Falle von als „europäische grüne Anleihe“ oder „EuGB“ bezeichneten Verbriefungsanleihen enthält der gemäß der Verordnung (EU) 2017/1129 zu veröffentlichende…
entgegen Artikel 14 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 ein Wertpapier mit der Bezeichnung „europäische grüne Anleihe“…
Für Anleihen von Finanz- und Nichtfinanzunternehmen und öffentlichen Emittenten, die die Bezeichnung „europäische grüne Anleihe“ oder „EuGB“ für diese Anleihen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.