Erwägungsgrund 14 32023R2631
Um die Emission europäischer grüner Anleihen durch kleinere Unternehmen zu erleichtern, sollten die Anforderungen in Bezug auf die Verwendung der Erlöse aus europäischen grünen Anleihen für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten nur für die Nettoerlöse solcher Anleihen gelten. Der Nettoerlös setzt sich zusammen aus der Differenz zwischen dem gesamten Anleiheerlös und den direkt mit der Anleiheemission verbundenen Emissionskosten, die die Kosten der die Emission leitenden Finanzintermediäre, Beratungskosten, Rechtskosten, Rating-Kosten und Kosten im Zusammenhang mit der externen Prüfung umfassen. Die Emittenten europäischer grüner Anleihen sollten beschließen können, den Bruttoerlös — ohne Abzug der Kosten — für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu verwenden.