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Emittenten europäischer grüner Anleihen sind möglicherweise darauf angewiesen, die Leistungen externer Prüfer aus Drittländern von außerhalb der Union in Anspruch zu nehmen. Es sollte deshalb eine Drittlandsregelung für externe Prüfer festgelegt werden, in deren Rahmen externe Prüfer aus einem Drittland ausgehend von einer Beurteilung, Anerkennung oder Billigung der Gleichwertigkeit ihrer Leistungen die entsprechenden Dienste erbringen können. Um externen Prüfern aus Drittländern bei Nichtvorliegen eines Gleichwertigkeitsbeschlusses den Zugang zu erleichtern, sollte ein Verfahren für die Anerkennung von in einem Drittland niedergelassenen externen Prüfern durch die ESMA festgelegt werden.
Externe Prüfer aus einem Drittland können für Emittenten europäischer grüner Anleihen ihre Dienstleistungen im Einklang mit dieser Verordnung erbringen, wenn…
fungiert im Namen des um Anerkennung ersuchenden externen Prüfers aus einem Drittland in Bezug auf dessen Verpflichtungen gemäß dieser Verordnung als zentraler…
der Mechanismus für den Informationsaustausch zwischen der ESMA und den betreffenden zuständigen Drittlandbehörden, einschließlich des Zugangs zu allen von der…
In der Union niedergelassene externe Prüfer, die gemäß Artikel 23 registriert sind, können bei der ESMA die Genehmigung der Billigung von Dienstleistungen…
Um es externen Prüfern aus einem Drittland zu erleichtern, für Emittenten europäischer grüner Anleihen Leistungen zu erbringen, sollte eine Regelung festgelegt…
Für größere Transparenz im Hinblick auf die Methoden externer Prüfer und um zu gewährleisten, dass externe Prüfer über angemessene Qualifikationen sowie über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.