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Um es externen Prüfern aus einem Drittland zu erleichtern, für Emittenten europäischer grüner Anleihen Leistungen zu erbringen, sollte eine Regelung festgelegt werden, die es registrierten externen Prüfern, die in der EU niedergelassen sind, unter bestimmten Bedingungen ermöglicht, die von einem externen Prüfer aus einem Drittland erbrachten Leistungen zu billigen. Hat ein externer Prüfer die von einem externen Prüfer aus einem Drittland erbrachten Leistungen gebilligt, sollte er vollumfänglich für diese Leistungen verantwortlich sein und umfassend gewährleisten müssen, dass der betreffende externe Drittlandsprüfer die vorliegende Verordnung einhält.
Der billigende externe Prüfer trägt weiterhin die volle Verantwortung für die Dienstleistungen, die von dem externen Prüfer aus einem Drittland gemäß dieser…
der antragstellende externe Prüfer aus einem Drittland ist registriert oder zugelassen, die in der Union zu erbringenden Dienstleistungen der externen Prüfung…
ist gemeinsam mit dem um Anerkennung ersuchenden externen Prüfer aus einem Drittland dafür zuständig, sicherzustellen, dass bei der Erbringung von…
Ein externer Prüfer aus einem Drittland, der in einem Land ansässig ist, dessen Rechts- und Aufsichtsrahmen gemäß Absatz 1 als tatsächlich gleichwertig…
Externe Prüfer, die andere Dienstleistungen als Beurteilungstätigkeiten erbringen, müssen sicherstellen, dass diese anderen Dienstleistungen keinen…
Emittenten europäischer grüner Anleihen sind möglicherweise darauf angewiesen, die Leistungen externer Prüfer aus Drittländern von außerhalb der Union in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.