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Die Verordnung (EU) 2015/735 wird wie folgt geändert:
In Artikel 5 wird folgender Absatz angefügt:
Artikel 15 erhält folgende Fassung: Es ist verboten, wissentlich und vorsätzlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der in Artikel 2 und in Artikel 5 Absätze 1, 2 und 3 genannten Maßnahmen bezweckt oder bewirkt wird.“
In Artikel 5 wird folgender Absatz eingefügt:
Folgender Absatz wird angefügt:
In Artikel 5 wird folgender Absatz angefügt:
In Artikel 5 wird folgender Absatz angefügt:
Absatz 5 erhält folgende Fassung:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.