Erwägungsgrund 6 32023R0720
In der Resolution 2664 (2022) des VN-Sicherheitsrats ist festgelegt, dass die Ausnahme für humanitäre Zwecke von den Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten für das ISIL(Da’esh)- und Al-Qaida-Sanktionsregime nach den Resolutionen 1267, 1989 und 2253 für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem Datum der Verabschiedung der Resolution 2664 (2022) des VN-Sicherheitsrats angewandt wird, und die Absicht des VN-Sicherheitsrats bekundet, vor dem derzeitigen Ablaufdatum der Anwendbarkeit jener Ausnahme über eine Verlängerung der Anwendung der Resolution 2664 (2022) des VN-Sicherheitsrats zu entscheiden.