Erwägungsgrund 22 32019R0942
Da ACER einen Überblick über die Regulierungsbehörden hat, sollte sie auch eine Beratungsfunktion gegenüber der Kommission, anderen Organen der Union und Regulierungsbehörden in Fragen im Zusammenhang mit den Zwecken, für die sie eingerichtet wurde, wahrnehmen. Sie sollte ferner verpflichtet sein, die Kommission zu unterrichten, wenn sie feststellt, dass die Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern nicht die erforderlichen Ergebnisse liefert oder dass eine Regulierungsbehörde, deren Entscheidung gegen die Netzkodizes und Leitlinien verstößt, die Stellungnahme, Empfehlung oder Entscheidung von ACER nicht angemessen umsetzt hat.