Erwägungsgrund 18 32024R1143
Die unionsweite einheitliche Anerkennung und der unionsweite einheitliche Schutz der Rechte des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit Namen, die in der Union geschützt sind, ist ein vorrangiges Ziel, das sich nur auf Unionsebene wirksam verwirklichen lässt. Daher muss ein einheitliches und umfassendes System geografischer Angaben im Unionsrecht geschaffen werden. Geografische Angaben sind ein Kollektivrecht aller berechtigten Erzeuger in einem bestimmten Gebiet, die bereit sind, sich an eine Produktspezifikation zu halten.