Erwägungsgrund 4 32024R1143
In der Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „„Vom Hof auf den Tisch“ — eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem“, in der der Übergang zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen gefordert wurde, wurden auch die Stärkung des Rechtsrahmens für geografische Angaben und die Aufnahme spezifischer Nachhaltigkeitskriterien gefordert. Die Kommission verpflichtete sich in dieser Mitteilung, neben anderen Akteuren die Position der Erzeuger von Erzeugnissen mit geografischer Angabe, ihrer Genossenschaften und Erzeugerorganisationen in der Lebensmittelversorgungskette zu stärken. Das Hauptaugenmerk sollte dabei auf den Kleinerzeugern und insbesondere denjenigen liegen, die traditionelle Fähigkeiten und Kenntnisse am besten bewahren.