Erwägungsgrund 93 32013R1308
Zur Erhaltung der besonderen Qualitätsmerkmale von Weinen mit geschützter Ursprungs-bezeichnung oder geschützter geografischer Angabe sollten die Mitgliedstaaten strengere Vorschriften anwenden dürfen.
Zur Erhaltung der besonderen Qualitätsmerkmale von Weinen mit geschützter Ursprungs-bezeichnung oder geschützter geografischer Angabe sollten die Mitgliedstaaten strengere Vorschriften anwenden dürfen.