Erwägungsgrund 61 32024R1157
Die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 hat gezeigt, dass die Beteiligung mehrerer Akteure auf nationaler Ebene Probleme bei der Koordinierung und Zusammenarbeit hinsichtlich der Durchsetzung verursacht. Die Mitgliedstaaten sollten daher sicherstellen, dass alle an der Durchsetzung der vorliegenden Verordnung beteiligten einschlägigen Behörden über wirksame Mechanismen verfügen, die ihnen bei der Entwicklung und Umsetzung von Durchsetzungsmaßnahmen und Tätigkeiten zur Bekämpfung illegaler Verbringungen von Abfällen, einschließlich der Erstellung und Durchführung von Kontrollplänen, die Zusammenarbeit und Koordinierung im Inland ermöglichen.