Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für Zwecke der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung kann die benannte Europol-Stelle innerhalb der Fristen im Rahmen des Mandats und sofern zur Erfüllung der Aufgaben von Europol erforderlich, in elektronischer Form einen begründeten Antrag auf Abgleich der biometrischen oder alphanumerischen Daten mit den Daten, die in Eurodac gespeichert sind, nur dann stellen, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
ein Abgleich mit biometrischen oder alphanumerischen Daten, die in einem der Informationsverarbeitungssysteme, zu denen Europol technisch und rechtlich Zugang hat, gespeichert sind, hat nicht zur Feststellung der Identität der betroffenen Person geführt;
der Abgleich ist erforderlich, um die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten zu unterstützen und zu stärken, die unter das Mandat von Europol fallen, sodass ein überwiegendes öffentliches Sicherheitsinteresse besteht, aufgrund dessen die Abfrage der Datenbank in einem angemessenen Verhältnis zu den verfolgten Zielen steht;
der Abgleich ist im Einzelfall — einschließlich für bestimmte Personen — erforderlich; und
es liegen hinreichende Gründe zu der Annahme vor, dass der Abgleich wesentlich zur Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung einer der fraglichen terroristischen oder sonstigen schweren Straftaten beitragen wird. Diese hinreichenden Gründe liegen insbesondere vor, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Verdächtige, der Täter oder das Opfer einer terroristischen oder sonstigen schweren Straftat einer Personenkategorie zugeordnet werden kann, die von dieser Verordnung erfasst wird.
Wenn Europol eine Abfrage im CIR gemäß Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/818 durchgeführt hat und der CIR gemäß Absatz 2 des genannten Artikels angezeigt hat, dass die Daten zu der betreffenden Person in Eurodac gespeichert sind, kann Europol unter den Bedingungen gemäß dem vorliegenden Artikel für Abfragen Zugang zu Eurodac erhalten.
Anträge auf Abgleich mit Eurodac-Daten für Zwecke der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung werden anhand biometrischer oder alphanumerischer Daten durchgeführt.
Die Verarbeitung der von Europol durch den Abgleich mit Eurodac-Daten erlangten Informationen unterliegt der Zustimmung des Herkunftsmitgliedstaats. Die Zustimmung ist über die nationale Europol-Stelle des betreffenden Mitgliedstaats einzuholen.
die Bedingungen festzulegen, unter denen die benannten Behörden der Mitgliedstaaten und die benannte Europol-Stelle den Abgleich von biometrischen oder…
Zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken benennt Europol eine oder mehrere seiner operativen Einheiten als „benannte Europol-Stelle“. Die benannte…
Aus Gründen des Schutzes personenbezogener Daten und um einen systematischen Abgleich, der verboten werden sollte, auszuschließen, sollten Eurodac-Daten nur in…
Zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken benennen die Mitgliedstaaten die Behörden, die gemäß dieser Verordnung berechtigt sind, einen Abgleich mit…
Es ist erforderlich, die operativen Einheiten Europols, die berechtigt sind, den Abgleich mit Eurodac-Daten über die Europol-Zugangsstelle zu beantragen, zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
Welche und warum — mit Abonnement