Erwägungsgrund 10 32024R1428
Angesichts der sehr ernsten Lage und als Reaktion auf die Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es notwendig, im Einklang mit den Grundrechten und Grundfreiheiten, die in der Charta der Grundrechte anerkannt sind, insbesondere der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit nach Artikel 11 der Charta, dringend für die Aussetzung der Sendetätigkeiten weiterer Medien in der Union oder der an die Union gerichteten Sendetätigkeiten solcher Medien zu sorgen. Diese Maßnahmen sollten beibehalten werden, bis die russische Aggression gegen die Ukraine beendet wird und bis die Russische Föderation und die mit ihr verbundenen Medien die Durchführung von Propagandaaktionen gegen die Union und deren Mitgliedstaaten einstellen.