Erwägungsgrund 4 32024R1428
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 24. Februar 2022 die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine aufs Schärfste verurteilt und erklärte, dass Russland mit seinen rechtswidrigen militärischen Handlungen massiv gegen das Völkerrecht und die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen verstoßen und die Sicherheit und Stabilität Europas und der Welt gefährdet habe. Der Europäische Rat hat dazu aufgerufen, dringend ein weiteres Paket von gegen Einzelpersonen gerichteten und wirtschaftlichen Sanktionen auszuarbeiten und anzunehmen. Der Europäische Rat hat Russland und die von Russland unterstützten bewaffneten Verbände aufgerufen, ihre Desinformationskampagne einzustellen.