Erwägungsgrund 6 32024R1428
Der Europäische Rat bekräftigte in seinen Schlussfolgerungen vom 21. und 22. März 2024 die entschlossene Unterstützung der Union für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen und ihr naturgegebenes Recht auf Selbstverteidigung gegen die Aggression Russlands. Zudem forderte er weitere Schritte, um die Fähigkeit Russlands zur Fortsetzung seines Angriffskriegs zu schwächen, unter anderem durch eine Verschärfung der Sanktionen.