Erwägungsgrund 5 32024R1428
In seinen Schlussfolgerungen vom 10. Mai 2021 betonte der Rat, dass die Resilienz der Union und der Mitgliedstaaten sowie ihre Fähigkeit zur Abwehr hybrider Bedrohungen, einschließlich Desinformation, weiter gestärkt werden müssen, wobei vorhandene und etwaige neue Instrumente zur Abwehr hybrider Bedrohungen auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten koordiniert und integriert genutzt werden müssen und mögliche Reaktionen auf hybride Bedrohungen, unter anderem auf ausländische Einmischung und Einflussnahme, die Präventivmaßnahmen sowie die Auferlegung von Kosten für feindselige staatliche und nichtstaatliche Akteure umfassen können, sichergestellt werden müssen.