Erwägungsgrund 80 32024R2509
Um insbesondere die Zahl der in den Delegationen und Vertretungen der Union eingegangenen rechtlichen Verpflichtungen sowie die Wechselkursschwankungen zu berücksichtigen, mit denen die Delegationen und Vertretungen konfrontiert sind, sollten auch dann vorläufige Mittelbindungen möglich sein, wenn Endempfänger und Betrag bekannt sind.