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Die Mitgliedstaaten benennen die zuständigen Behörden, an die das Beweismaterial für einen Verstoß zu übermitteln ist. Die benannten zuständigen Behörden, die die Mitteilung erhalten haben, dass ein Fischereifahrzeug des jeweiligen Mitgliedstaats einen Verstoß begangen hat, müssen unverzüglich Schritte einleiten, um Beweise für den Verstoß einzuholen und zu prüfen und die für die weitere Verfolgung erforderlichen Untersuchungen durchzuführen sowie möglichst auch das betroffene Fischereifahrzeug zu inspizieren.
Die Mitgliedstaaten berücksichtigen die Berichte von NEAFC-Inspektoren anderer Vertragsparteien im Rahmen der NEAFC-Regelung und reagieren auf diese in derselben Weise wie auf Berichte ihrer eigenen Inspektoren. Die Mitgliedstaaten arbeiten untereinander und mit den anderen Vertragsparteien zusammen, um gerichtliche und andere Verfahren aufgrund eines von einem Inspektor im Rahmen der NEAFC-Regelung vorgelegten Berichts zu erleichtern.
Die NEAFC-Inspektoren übermitteln dem Kapitän des Schiffs der Nichtvertragspartei, der Kommission und der EFCA unverzüglich eine Kopie des Inspektionsberichts.…
Behandlung von Inspektionsberichten über Verstöße 1. Inspektions- und Überwachungsberichte von NAFO-Fischereiinspektoren stellen Beweismittel für Verwaltungs-…
Erhält die Kommission vom Sekretariat Informationen über einen möglichen Verstoß eines Mitgliedstaats oder eines Fischereifahrzeugs der Union gegen das…
Die Hafenmitgliedstaaten melden der zuständigen Behörde der Flaggenpartei und der Kommission oder einer von ihr benannten Stelle unverzüglich die Maßnahmen, die…
übermittelt innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung des Verstoßes eine schriftliche Mitteilung über den von seinen Inspektoren gemeldeten Verstoß an die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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