Verordnung (EU) 2024/2747 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2024 zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates (Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die vorliegende Verordnung sollte die in den Artikeln 55, 56 und 57 festgelegten Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Krisenmanagement, durchgeführt durch den Beschluss (EU) 2019/300 der Kommission, unberührt lassen.
Erwägungsgrund 19 32024R2747Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen