Erwägungsgrund 5 32024R2748
In einer Reihe von sektorspezifischen Rechtsakten der Union sind harmonisierte Vorschriften für die Konzeption, die Herstellung, das Inverkehrbringen und gegebenenfalls die Konformitätsbewertung bestimmter Produkte festgelegt. Zu diesen Rechtsakten gehören die Verordnungen (EU) Nr. 305/2011, (EU) 2016/424, (EU) 2016/425, (EU) 2016/426 und (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden „geänderte Verordnungen“). Die Verordnungen (EU) 2016/424, (EU) 2016/425, (EU) 2016/426 und (EU) 2023/1230 beruhen auf den Grundsätzen des neuen Konzepts für die technische Harmonisierung. Darüber hinaus sind diese Verordnungen auch an die Musterbestimmungen des Beschlusses Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates angelehnt. Angesichts der Besonderheit von Bauprodukten und der besonderen Zielrichtung des Systems zu ihrer Bewertung sind die Konformitätsbewertungsverfahren und Module, die im Beschluss Nr. 768/2008/EG vorgesehen sind, ungeeignet. Daher legt die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 besondere Verfahren für die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit in Bezug auf die wesentlichen Merkmale von Bauprodukten festgelegt.