Erwägungsgrund 22 32024R0568
Dem Verwaltungsrat der Agentur sollte die Befugnis übertragen werden, aus hinreichend berechtigten Gründen des Schutzes der Gesundheit von Mensch und Tier oder aus berechtigten Gründen zwecks Förderung bestimmter Arten von Arzneimitteln oder von Antragstellern weitere Gebühren- oder Entgeltermäßigungen zu gewähren. Vor der Gewährung weiterer Gebührenermäßigungen sollte eine befürwortende Stellungnahme der Kommission vorliegen müssen, um die Übereinstimmung mit dem Unionsrecht und der allgemeinen Politik der Union zu gewährleisten. Darüber hinaus sollte der Verwaltungsdirektor der Agentur befugt sein, aus zwingenden Gründen der Volksgesundheit oder der Tiergesundheit bestimmte Arten von Gebühren auf der Grundlage einer Prüfung der jeweiligen Umstände zu senken, sofern hinreichend begründete Ausnahmefälle vorliegen.