Verordnung (EU) 2024/568 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Februar 2024 über die an die Europäische Arzneimittel-Agentur zu entrichtenden Gebühren und Entgelte, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/745 und (EU) 2022/123 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 658/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 297/95 des Rates
Während diese Verordnung die von der Agentur zu erhebenden Gebühren und Entgelte regeln sollte, verbleibt die Zuständigkeit für von den zuständigen Behörden erhobene Gebühren bei den Mitgliedstaaten. Antragstellern und Zulassungsinhabern sollte jedoch nicht zweimal dieselbe Tätigkeit in Rechnung gestellt werden.
Erwägungsgrund 3 32024R0568Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen