Erwägungsgrund 33 32024R0792
Die im Rahmen der Fazilität finanzierten Maßnahmen sollten, soweit dies in einem vom Krieg heimgesuchten Land möglich ist, den Klima- und Umweltstandards der Union entsprechen. Bei diesen Maßnahmen sollten auch Klimawandel, Umweltschutz, Menschenrechte, Frieden, Demokratie, Gleichstellung der Geschlechter und Nichtdiskriminierung sowie gegebenenfalls Katastrophenvorsorge sowie Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung durchgängig berücksichtigt werden. Die Unterstützung im Rahmen der Fazilität sollte sich auch an dem Grundsatz „Niemanden zurücklassen“ orientieren und eine ausgewogene und bedarfsgerechte Zuweisung und Verwendung der Mittel anstreben.