Verordnung (EU) 2024/897 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2107 zur Festlegung von Bewirtschaftungs-, Erhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Übereinkommensbereich der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) und der Verordnung (EU) 2023/2053 zur Festlegung eines mehrjährigen Bewirtschaftungsplans für Roten Thun im Ostatlantik und im Mittelmeer
Mit den Rechtsakten der Union sollten lediglich die ICCAT-Empfehlungen im Unionsrecht durchgeführt werden, damit für Fischer der Union und für Fischer aus Drittländern die gleichen Bedingungen gelten und um sicherzustellen, dass die Vorschriften von allen akzeptiert werden.
Erwägungsgrund 4 32024R0897
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