Erwägungsgrund 5 32024R0897
Die in dieser Verordnung vorgesehenen delegierten Rechtsakte lassen die Umsetzung künftiger ICCAT-Empfehlungen in Unionsrecht im Wege des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens unberührt.
Die in dieser Verordnung vorgesehenen delegierten Rechtsakte lassen die Umsetzung künftiger ICCAT-Empfehlungen in Unionsrecht im Wege des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens unberührt.