Erwägungsgrund 7 32024R0897
Die Zahl der im Juni 2023 verzeichneten Hilfsschiffe sollte gegenüber der in der ICCAT-Empfehlung 22-01 verzeichneten Zahl nicht steigen. Diese rückwirkende Anwendung berührt den Grundsatz der Rechtssicherheit und den Grundsatz des Schutzes legitimer Erwartungen nicht.