Erwägungsgrund 20 32024R0982
In den letzten Jahren hat Europol von Behörden aus Drittländern gemäß der Verordnung (EU) 2016/794 eine große Menge biometrischer Daten von Verdächtigen und Personen, die wegen Terrorismus und Straftaten verurteilt wurden, erhalten, einschließlich Gefechtsfeldinformationen aus Kriegsgebieten. In vielen Fällen konnten diese Daten nicht in vollem Umfang genutzt werden, da sie den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten nicht immer zur Verfügung stehen. Die Aufnahme der von Europol gespeicherten Daten aus Drittländern in den Prüm-II-Rahmen und somit die Bereitstellung dieser Daten für die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten entsprechend der Rolle Europols als zentrale Plattform der Union für kriminalpolizeiliche Informationen ist erforderlich, um schwere Straftaten besser zu verhüten, aufzudecken und zu untersuchen. Zudem trägt sie dazu bei, Synergien zwischen verschiedenen Strafverfolgungsinstrumenten zu schaffen, und stellt sicher, dass die Daten möglichst effizient genutzt werden.