Erwägungsgrund 24 32024R0982
Die Beschlüsse 2008/615/JI und 2008/616/JI des Rates sehen ein Netzwerk bilateraler Verbindungen zwischen den nationalen Datenbanken der Mitgliedstaaten vor. Infolge dieser technischen Architektur musste jeder Mitgliedstaat eine Verbindung zu jedem am automatisierten Austausch teilnehmenden Mitgliedstaat, d. h. mindestens 26 Verbindungen pro Mitgliedstaat je Datenkategorie, herstellen. Der Router und das EPRIS werden die technische Architektur des Prüm-Rahmens vereinfachen und als Verbindungspunkte zwischen allen Mitgliedstaaten dienen. Der Router sollte eine einzige Verbindung je Mitgliedstaat in Bezug auf biometrische Daten vorschreiben. Das EPRIS sollte eine einzige Verbindung je teilnehmenden Mitgliedstaat in Bezug auf Polizeiakten vorschreiben.