Erwägungsgrund 30 32024R0982
Im spezifischen Fall einer DNA sollte auch der ersuchte Mitgliedstaat eine Übereinstimmung zwischen zwei DNA-Profilen bestätigen können, wenn dies für die Untersuchung von Straftaten relevant ist. Daher sollte der ersuchende Mitgliedstaat nach Bestätigung dieser Übereinstimmung durch den ersuchten Mitgliedstaat und nach Übermittlung einer Sachverhaltsdarstellung und des zugrunde liegenden Straftatbestands unter Verwendung der gemeinsamen Tabelle der Kategorien von Straftatbeständen, die in einem gemäß dem Rahmenbeschluss 2009/315/JI zu erlassenden Durchführungsrechtsakt aufgeführt wird, innerhalb von 48 Stunden nachdem die entsprechenden Bedingungen erfüllt wurden einen begrenzten Kerndatensatz über den Router zurücksenden, außer wenn nach Maßgabe des nationalen Rechts eine Genehmigung durch eine Justizbehörde erforderlich ist.