Erwägungsgrund 7 32025R1276
Um die reibungslose Umsetzung der Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 228/2013 sicherzustellen und angesichts der dringenden Notwendigkeit, die Auswirkungen außergewöhnlicher Naturkatastrophen oder schwerer Wetterereignisse in Gebieten in äußerster Randlage, insbesondere des Zyklons Chido in Mayotte, anzugehen und abzufedern, sollte diese Verordnung am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —