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Zur Verringerung des Systemrisikos ist unter anderem die Wirksamkeit von Abrechnungen erforderlich; daher sollte sich ein SIPS-Betreiber nach besten Kräften bemühen, dass das SIPS gemäß der Richtlinie 98/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates benannt wird. Die Innertages- oder Echtzeit-Abrechnung ist auch ratsam, wenn sie sich mit dem allgemeinen Geschäftsmodell des SIPS vereinbaren lässt und erforderlich ist, um dem SIPS-Betreiber und den Teilnehmern zu ermöglichen, ihre jeweiligen Kredit- und Liquiditätsrisiken zu steuern.
Ein SIPS-Betreiber setzt operative und analytische Instrumente ein, durch die er Verrechnungs- und Zahlungsströme, einschließlich der Verwendung von…
Ein SIPS-Betreiber bemüht sich nach besten Kräften sicherzustellen, dass das SIPS gemäß der Richtlinie 98/26/EG benannt wird.
Ein SIPS-Betreiber legt einen durchführbaren Sanierungsplan oder, mit Ausnahme von Eurosystem-SIPS, einen durchführbaren Plan für eine geordnete Abwicklung, wie…
Die Genehmigung des Rates ist erforderlich bei allen Entscheidungen, die eine erhebliche Auswirkung auf das Risikoprofil des SIPS haben, und bei der…
Ein SIPS-Betreiber legt stabile und konservative Abschläge fest und prüft diese mindestens einmal jährlich, wobei er angespannte Marktbedingungen…
Die Effizienz und Solidität eines SIPS hängt auch von der Klarheit und Angemessenheit seiner Leitungsstruktur ab, die eindeutig dokumentiert sein muss. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.