Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Falls sich die Benennung eines technischen Dienstes auf die Akkreditierung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates stützt, sollten Akkreditierungsstellen und benennende Genehmigungsbehörden die für die Bewertung der Befähigung technischer Dienste relevanten Informationen untereinander austauschen.
Erwägungsgrund 16 32018R0858Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen