Erwägungsgrund 6 32025R1561
Die Kommission veröffentlicht gemäß der Verordnung (EU) 2023/1542 Leitlinien für die Anwendung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflichten. Darüber hinaus stellt die Kommission gemäß der Richtlinie (EU) 2024/1760 Leitlinien zur Verfügung, die Leitlinien und bewährte Verfahren für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht umfassen. Da die Kohärenz zwischen der Verordnung (EU) 2023/1542 und der Richtlinie (EU) 2024/1760 für Unternehmen von Bedeutung ist, die an der Lieferkette für Batterien beteiligt sind, sollten die entsprechenden Daten für die Veröffentlichung und die Bereitstellung dieser Leitlinien aufeinander abgestimmt werden.