Verordnung (EU) 2025/1561 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1542 in Bezug auf die Pflichten der Wirtschaftsakteure hinsichtlich der Strategien zur Erfüllung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflicht (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2023/1542 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 8 32025R1561
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