Erwägungsgrund 4 32025R2014
Die Union sollte daher die gefährdeten Volkswirtschaften in der Region des westlichen Balkans weiterhin unterstützen, indem die Geltungsdauer der Verordnung (EU) 2024/823 um weitere fünf Jahre verlängert wird. Diese Verlängerung ist ein Beweis für das starke Engagement der Union für die Handelsintegration des westlichen Balkans.