Erwägungsgrund 7 32025R2014
Nach dem Inkrafttreten des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der EU und dem Kosovo, dem jüngsten in Kraft getretenen SAA, sollten die Verweise auf die Handelszugeständnisse im Fischereisektor in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/823 gestrichen werden, da diese Kontingente für alle begünstigten Parteien auf die jeweiligen bilateralen SAA übertragen wurden.