Erwägungsgrund 8 32025R2014
Artikel 2 Absatz 3 und Artikel 10 der Verordnung (EU) 2024/823 sehen widersprüchliche Mechanismen für die Aussetzung von Leistungen vor und sollten daher geändert werden, um Rechtssicherheit zu schaffen —
Artikel 2 Absatz 3 und Artikel 10 der Verordnung (EU) 2024/823 sehen widersprüchliche Mechanismen für die Aussetzung von Leistungen vor und sollten daher geändert werden, um Rechtssicherheit zu schaffen —