Verordnung (EU) 2025/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/823 über besondere Handelsmaßnahmen für die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teilnehmenden oder damit verbundenen Länder und Gebiete
Daher sollte die Geltungsdauer der Verordnung (EU) 2024/823 bis zum 31. Dezember 2030 verlängert werden.
Erwägungsgrund 5 32025R2014
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