Erwägungsgrund 3 32025R2225
Am 30. Januar 2024 nahm die Behörde eine wissenschaftliche Stellungnahme an, in der sie zu dem Schluss kam, dass Magnesium-L-Threonat unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen sicher ist und dass es eine Quelle ist, aus der Magnesium bioverfügbar ist.