Erwägungsgrund 5 32025R2225
Die Kommission ist der Auffassung, dass die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde aus dem Jahr 2024 hinreichende Anhaltspunkte dafür bietet, dass die Verwendung von Magnesium-L-Threonat als Magnesiumquelle in Nahrungsergänzungsmitteln gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2694 gesundheitlich unbedenklich ist.