Verordnung (EU) 2025/2225 der Kommission vom 5. November 2025 zur Änderung des Anhangs II der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Magnesium-L-Threonat als Magnesiumquelle zur Verwendung bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln (Text von Bedeutung für den EWR)
Daher sollte Magnesium-L-Threonat in die Liste der Vitamin- und Mineralstoffverbindungen in Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG aufgenommen werden, damit es als Magnesiumquelle in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden darf.
Erwägungsgrund 6 32025R2225
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