Erwägungsgrund 4 32025R2225
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2694 der Kommission wurde auf der Grundlage der wissenschaftlichen Stellungnahme der Behörde das Inverkehrbringen von Magnesium-L-Threonat als neuartiges Lebensmittel zur Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln unter bestimmten Bedingungen genehmigt.