Erwägungsgrund 3 32025R2240
Der einzige Antrag auf Zulassung von „Salicylsäure“ wurde von der Behörde vor dem 1. Februar 2025 für gültig erklärt. Es konnte jedoch keiner der Antragsteller in Bezug auf „Holzmehl und -fasern, naturbelassen“ von einer bestimmten Holzart die Informationen vorlegen, die die Behörde gemäß ihren administrativen Leitlinien für die Vorbereitung von Anträgen hinsichtlich Stoffen, die bei der Herstellung von Materialien verwendet werden, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, für ihre Risikobewertung für erforderlich hält.